Was früher die Beseitigung von Abfall war, ist heute fachgerechte und ökologische Entsorgung – im Bewusstsein für die Umwelt der jetztigen und in Verantwortung für die nächsten Generationen.
Wir schaffen das – weg. Was wir wegschaffen, sehen Sie hier. Falls Sie andere Materialien zu entsorgen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir beraten Sie gerne!
Sie möchten eine Mulde oder einen Container bestellen? Sie können das einfach und bequem online tun unter mulde-online.at.
Um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und zeiteffiziente Serviceleistung anbieten zu können, möchten wir Sie über die künftige Vorgehensweise betreffend der
Einstufung von Bau- und Abbruchholz und der
Einstufung von Mineralfasern sowie HBCDD Dämmstoffen informieren.
DAS DARF HINEIN
z.B.: Baum- und Strauchschnitt, Äste max. 15 cm Ø, Sträucher, Heckenschnitt, Grasschnitt, Laub, Unkraut, Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumen (ohne Blumentopf), geringer Anteil an Blumenerde (weniger als 10 %)
DAS DARF NICHT HINEIN
Wurzelstöcke, Bretter, Äste größer als 15 cm Ø, Holzvertäfelungen, Bretter, Holzwolle, Verpackungen aus Holz (Kisten, Paletten), Möbel, Holzleisten, Holzreste aus der Holzverarbeitung, Holzböden, Schalungsplatten (Doka-Platten), Spanplatten, Bauhölzer, Verkleidungen aus Holz, Erde, Stein, Brandholz
DAS DARF HINEIN
z.B.: Beton, Ziegel, Dachziegel, gebrannte Ziegel, Mauerwerk, Kies, Keramik, Fliesen, Erde, Stein, Putz, Ytong Mauersteine, Kaminsteine
DAS DARF NICHT HINEIN
gefährlicher Abfall wie Asbestzement/Eternit, künstlich mineralische Dämmstoffe, Styrodur/Polystyrol, sowie Asphalt, Holz, Alteisen, Abfälle mit Anhaftung von Teerpappe, Sperrmüll, Brandschutt
DAS DARF HINEIN
z.B.: Bretter, Dachstühle, Dachstuhlpfosten, Holzwolle, Verpackungen aus Holz (Kisten, Paletten), Holzleisten, Holzreste aus der Holzverarbeitung, Schalungsplatten (Doka-Platten), Spanplatten (roh, unbeschichtet, unlackiert), OSB-Platten, Leimholz, Bauhölzer
DAS DARF NICHT HINEIN
Bettgestelle aus Holz, Möbel mit Polsterung (Sofa), Wurzelstöcke, Siebdruckplatten, Holzfenster, Holzvertäfelungen, Möbel mit Kunststoffbeschichtung, Möbelteile aus Holz (z.B. Stühle, Tische, Regale), Papier, Karton, Brandholz, Eisenbahnschwellen, Abfälle mit Anhaftung von Teerpappe, Restmüll, Sperrmüll, gefährliche Abfälle, Holzböden, MDF-Platten, Metall- oder Kunststoffbeschläge, lackierte oder beschichtete Holzabfälle
DAS DARF HINEIN
z.B.: Mineralwolle, Glas- und Steinwollen für Kälteschutz, Brandschutz und Schallisolierung in Form von Platten, Matten, Filzen, mineralfaserhaltiger Putz
DAS DARF NICHT HINEIN
Da künstliche mineralische Dämmstoffe nur als Monofraktion angeliefert werden dürfen, dürfen andere Stoffe nicht in der selben Mulde bzw. im selben Container entsorgt werden.
DAS DARF HINEIN
z.B.: EPS- (Expandiertes Polystyrol) und XPS- (Extrudiertes Polystyrol) Platten z.B. in Fassaden, Dächern, Deckendämmungen, Fundament- und Bodenplattendämmungen
DAS DARF NICHT HINEIN
Da HBCD Abfälle (Styrodur, Polystyrol) nur als Monofraktion angeliefert werden dürfen, dürfen andere Abfälle nicht in der selben Mulde bzw. im selben Container entsorgt werden.
DAS DARF HINEIN
z.B.: Abfälle aus Stahl und Eisen, wie z.B. Drähte, Eisenrohre, Bleche, Eisenträger, Gusseisenteile, restentleerte Lackdosen und Verpackungen aus Metall (z.B. Fässer restentleert), Stahl- und Alufelgen ohne Bereifung, Bewährungseisen usw.
DAS DARF NICHT HINEIN
Metallabfälle bzw. Materialverbunde, die mehr als 1 Volums-% andere Abfälle beinhalten; Abfälle, die nicht aus Eisen oder Stahl gefertigt sind, keine Altölreste in Motorenteilen, gefährliche Abfälle, Lacke, Altreifen, Spraydosen (nicht restentleert), Abfälle mit Anhaftung von z.B. Teerpappe, Gifte, Chemikalien; Autobatterien, Kühlschränke, Gasflaschen, sowie explosive, brennbare und infektiöse Abfälle
DAS DARF HINEIN
z.B.: Holz, Fenster, Möbel, Baumschnitt, Holzmöbel, Papier, Karton, Baustellenrestabfälle, Holzzementplatten, Isolierungen, Installationsmaterial, Holz-, Kunststoff- und Metallverpackung, Alteisen, Matratzen, Kücheneinrichtung, Baum- und Strauchschnitt, Altkleider, Türen, Kunststoffrohre, PVC-Rohre, Teppiche, Gerümpel, Kunststoffböden, Holzböden, MDF-Platten, lackierte oder beschichtete Holzabfälle
DAS DARF NICHT HINEIN
künstlich mineralische Dämmstoffe, Polystyrol/Styrodur, Asbestzement/Eternit, Bauschutt, Erde, Stein, Altreifen, Putz, Gipskarton, Waschbecken aus Keramik, Ytong Mauersteine, Bodenaushub, Brandholz, Eisenbahnschwellen, Abfälle mit Anhaftung von Teerpappe, Flüssigkeiten, Lacke, Spraydosen, Gifte, Chemikalien, Öle, Autobatterien, Kühlschränke, Elektrogeräte, Gasflaschen sowie explosive, brennbare und infektiöse Abfälle, Brandschutt und Brandholz
DAS DARF HINEIN
z.B.: Bauschutt, Baustellenabfälle, Sperrmüll, Grünschnitt, Bodenaushub, Erde, Altholz, Baum- und Strauchschnitt, Fenster, Türen, Möbel, Kücheneinrichtung, Putz, Steine, Papier, Karton, Installationsmaterial, Holz-, Kunststoff- und Metallverpackung, Alteisen, Gipskarton, Matratzen, Teppiche, Waschbecken, Schlacke, Holzzementplatten, Kunststoffböden, Kunststoffrohre, PVC-Rohre, Kaminsteine, Altkleider, Gerümpel, Ytong Mauersteine, Glas, Heraklith
DAS DARF NICHT HINEIN
gefährlicher Abfall wie Asbestzement/Eternit, künstlich mineralische Dämmstoffe, Styrodur/Polystyrol, Lacke, Altreifen, Spraydosen, Brandholz, Eisenbahnschwellen, Abfälle mit Anhaftung von Teerpappe, Gifte, Chemikalien, Öle, Autobatterien, Flüssigkeiten, Kühlschränke, Elektrogeräte sowie explosive, brennbare und infektiöse Abfälle, Gasflaschen, Altreifen, Brandschutt, Brandholz
DAS DARF HINEIN
Material, das durch Ausheben oder Abräumen von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund, – auch nach Umlagerung – anfällt. z.B.: Erde, Boden, Humus, technisches Schüttmaterial. Der Anteil an bodenfremden Bestandteilen z.B. mineralischen Baurestmassen, darf nicht mehr als 5 Volums-% betragen und es dürfen auch keine mehr als geringfügigen Verunreinigungen, insbesondere mit organischen Abfällen (d.h.: keine Kunststoffe, Holz, Papier, usw.) vorliegen.
DAS DARF NICHT HINEIN
z.B.: Wurzelstöcke, Baum- und Heckenschnitt, Äste, Zweige, Sträucher, Gras, Laub, Unkraut, Blumen, Topfpflanzen, Blumenerde, Beton, Ziegel, Mauerwerk, Putz, Kies, Keramik, Fliesen, mineralischer Bauschutt
DAS DARF HINEIN
z.B.: Dachplatten (Eternit), asbesthaltige Beläge und Dämmmaterialien, Asbestschnüre, Asbestzementprodukte (Blumengefäße, Rohre, Wandplatten, Welleternit)
DAS DARF NICHT HINEIN
Da asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternit) nur als Monofraktion angeliefert werden dürfen, dürfen andere Abfälle nicht in derselben Mulde bzw. im selben Container entsorgt werden.